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Optimaler Versicherungsschutz für Existenzgründer

Als Gründer eines Start-ups sind Sie voller Tatendrang. Damit Sie Ihrer Arbeit sorgenfrei nachgehen können, ist es wichtig, den richtigen Versicherungsschutz zu haben. Denn: Ein Fehler einer Ihrer Mitarbeiter oder der Ausbruch eines Feuers beispielsweise können die Existenz Ihres jungen Unternehmens gefährden. Lesen Sie nachfolgend, mit welchen Risiken Gründer konfrontiert werden und welche Versicherungen deshalb zu empfehlen sind.

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Bis zu 40% Rabatt für Gründer

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Kein Risiko dank 14-tägigem Widerrufsrecht

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Sollten Sie nach Abschluss Ihrer Versicherung wider Erwarten ein besseres Angebot finden, können Sie jederzeit von Ihrem 14-tägigen Widerrufsrecht Gebrauch machen.

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1. Unentbehrlich: die Betriebs­haftpflicht

Die wichtigste Gewerbeversicherung für Existenzgründer ist die Betriebshaftpflicht. Sie tritt in Leistung, wenn Sie als Geschäftsführer oder einer Ihrer Mitarbeiter Schäden an fremdem Eigentum herbeiführen oder Personen verletzen. Im schlimmsten Fall können die Schadensersatzansprüche – insbesondere, wenn ein Personenschaden vorliegt – horrende Summen annehmen. Das kann schnell die Existenz Ihres Start-ups gefährden.

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Stolperfalle

Stolperfalle

Eine Kundin stürzt in einer Werbe­agentur über einen im Weg stehenden Karton und bricht sich das Handgelenk. Da sie selbstständig tätig ist, erleidet die Kundin erhebliche Umsatz­einbußen. Zudem verheilt das Handgelenk nicht vollständig, weshalb sie ihren Beruf nicht mehr ausüben kann. Sie fordert Schmerzens­geld, Schadens­ersatz­ansprüche sowie Rentenzahlungen von der Agentur ein. Die Betriebshaftpflicht übernimmt die Kosten.

Kaffee verschüttet

Kaffee verschüttet

Ein Projektmanager ist auf einem Kundentermin im Büro des Kunden. Aus Unachtsamkeit stößt er seine Kaffeetasse um und trifft den Laptop des Kunden. Dieser funktioniert danach nicht mehr und muss zur Reparatur (Sachschaden). Infolgedessen verzögert sich das Projekt, was einen finanziellen Nachteil für den Kunden bedeutet (Vermögens­folge­schaden). Für die entstandenen Kosten kommt die Betriebshaftpflicht auf.

Kundenbewertungen

eKomi-Bewertung vom 28.02.2024

Sehr freundlich, sachlich, kompetent und mit Erfahrung beraten. Besonders zufrieden bin ich mit der Fachkundigkeit des Beraters und dem außerordent...
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4.9/5

eKomi-Bewertung vom 29.02.2024

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2. Bei rein finanziellen Schäden: die Vermögens­schaden­haftpflicht

Sollte in Ihrem Start-up die Gefahr bestehen, dass Sie bei Ihren Kunden einen rein finanziellen Schaden verursachen, so empfehlen wir Ihnen eine Vermögens­schadenhaftpflicht­versicherung. Sie greift etwa, wenn Sie oder einer Ihrer Mitarbeiter einen Fehler machen und dies dann bei einem Kunden zu Umsatzeinbußen führt. Das kommt beispielsweise bei Ingenieuren, Übersetzern oder Werbeagenturen immer wieder vor. Für bestimmte Berufe wie Steuerberater und Rechtsanwälte ist der Abschluss dieser Versicherung sogar verpflichtend.

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Falsche Software

Falsche Software

Ein IT-Freelancer ist mit der Auswahl und Implementierung einer Software für einen Online-Versandhandel beauftragt. Erst nachträglich stellt sich heraus, dass das gewählte System nicht für das Unternehmen geeignet ist. Für den entstandenen finanziellen Schaden muss der Freelancer aufkommen. Die Versicherung übernimmt.

Steuerfehler

Steuerfehler

Ein Steuerberater berät eine Mandantin hinsichtlich der Versteuerung ihrer Produkte. Leider gibt er versehentlich den falschen Steuersatz an. Infolge einer Betriebsprüfung bei der Mandantin wird diese deshalb zur Nachzahlung aufgefordert. Den Betrag fordert sie vom Steuerberater ein. Seine Versicherung zahlt.

Rundumschutz mit der Berufshaftpflicht für Existenzgründer

Eine Versicherung, die sowohl die Schadensarten der betrieblichen Haftpflicht, als auch der Vermögensschadenhaftpflicht abdeckt, ist die Berufshaftpflicht für Gründer.

Sonderkündigungsrecht Ihrer Haftpflicht bei Geschäftsaufgabe

Wir wünschen es Ihnen nicht – aber sollten Sie Ihr Geschäft aufgeben müssen, z. B. aufgrund von Insolvenz, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Das bedeutet, dass Sie Ihre Versicherungsbeiträge nur so lange zahlen müssen, wie Sie tatsächlich selbstständig sind.

Um von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen, müssen Sie Ihrem Versicherer die Bestätigung Ihrer Gewerbeabmeldung zusenden. Liegt der Termin Ihrer Gewerbeabmeldung in der Zukunft, wird der Versicherungsvertrag zu diesem Termin beendet. Ist Ihr Gewerbe bereits abgemeldet, wird der Vertrag zu dem Datum beendet, an dem die Gewerbeabmeldung bei Ihrem Versicherer eingegangen ist.

3. Schützt Ihr Inventar: die Inhaltsversicherung

Mit einer Inhaltsversicherung für Existenzgründer sind Sie gegen Schäden am Inventar Ihres Start-ups, sowie an Ihren Waren und Vorräten versichert. Folgende Gefahren sind im Versicherungsschutz enthalten: Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel und Einbruchdiebstahl. Wenn also zum Beispiel ein Kurzschluss in den Lagerräumen eines Handwerkers ein Feuer entfacht und die kompletten Waren verbrennen, ersetzt die Inhaltsversicherung für Existenzgründer den entstandenen Schaden. Wenn infolgedessen Ihr Betrieb für eine Weile lahm gelegt wird, kommt die integrierte Betriebs­unterbrechungs­versicherung für Umsatzeinbußen auf. Bei Bedarf können Sie den Schutz der Inhaltsversicherung auf Elementargefahren, wie beispielsweise Hochwasser, Erdbeben oder Starkregen, erweitern.

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Wasserschaden

Wasserschaden

Ein Rohrbruch setzt die Werkstatt eines Handwerkers unter Wasser und beschädigt Ihre Einrichtung sowie bereits fertig gestellte Waren. Für den finanziellen Schaden kommt die Inhaltsversicherung auf.

Brandschaden

Brandschaden

Ein Kurzschluss an der Kaffeemaschine verursacht einen Brand im Laden eines Bekleidungsgeschäfts. Dieser brennt völlig aus. Den Schaden an der Einrichtung und den Waren übernimmt die Inhalts­versicherung.

4. Bei Streitigkeiten: der Rechtsschutz für Existenzgründer

Ob es sich um eine Auseinandersetzung mit Ihrem Vermieter handelt oder um einen ehemaligen Mitarbeiter, der gegen Sie wegen vermeintlichen noch ausstehenden Gratifikationen klagt – eine Rechtsschutzversicherung für das Gewerbe ist jedem Existenzgründer zu empfehlen. Sie übernimmt die Kosten für alle Phasen eines möglichen Rechtsstreits – angefangen bei der ersten anwaltlichen Beratung bis hin zum Gerichtsprozess. Außerdem übernimmt sie auch Gutachterkosten und Zeugengelder.

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Unbezahlte Rechnung

Unbezahlte Rechnung

Sie sind als selbstständige Grafikerin tätig und erstellen für Ihren Kunden Bildmaterial für eine Werbekampagne. Doch die Bezahlung bleibt aus. Mahnungen Ihrerseits bleiben erfolglos, der Fall landet vor Gericht. Der Firmenvertrags­rechtsschutz unterstützt Sie bei Ihrer Klage und übernimmt die anfallenden Kosten.

Verkehrsunfall

Verkehrsunfall

Sie sind selbstständiger Taxifahrer und auf dem Weg zu einem Kunden. An einer Weggabelung nimmt Ihnen Ihrer Meinung nach ein anderes Fahrzeug die Vorfahrt. Der Fahrer sieht dies anders und es kommt zum Rechtsstreit. Für die anfallenden Kosten kommt der Verkehrsrechtsschutz Ihrer Versicherung auf.

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Sie als Unternehmer, der jeden Tag mit Herzblut für Erfolg kämpft, können eines nicht gebrauchen: Langsame, altmodische und komplizierte Versicherungen.

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